Kinderärztliche Leistungen

In Deutschland hat jedes Kind Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die von den Krankenkassen übernommen werden. Diese Untersuchungen, U1 bis J2 genannt, sind in immer mehr Bundesländern sogar verpflichtend und dienen der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten, die die normale körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes gefährden könnten.

Kinder brauchen eine spezialisierte medizinische Betreuung – mit ärztlichem Sachverstand und dem nötigen Einfühlungsvermögen.
Wir führen alle Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche von der U2 bis zur J2, alle Impfungen und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen durch.
Wir bieten Ihnen und Ihren Kindern eine umfangreiche und ganzheitliche medizinische Versorgung, die die individuellen schulmedizinischen Erkenntnisse und sinnvolle alternative Heilmethoden kombiniert. Dazu zählen:

– Kinder- und Jugend-Vorsorgeuntersuchungen (U2 bis J2)
– Ultraschall Abdomen
– Impfberatung und Schutzimpfungen
– Lungenfunktionsuntersuchungen
– Kreislauftests
– Sofortlabor und Schnelltests in der Praxis sowie Anschluss an ein Großlabor
– Untersuchungen nach ambulanter Geburt
– Kooperation mit Hebammenpraxen
– Allergologie
– Entwicklungsdiagnostik
– Sportuntersuchung
– Still- und Ernährungsberatung

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

U2 – Neugeborenen-Untersuchung 3. bis 10. Lebenstag
Dies ist die erste kinderärztliche Grunduntersuchung. Falls die Blutentnahme zur Feststellung bestimmter Stoffwechselstörungen noch nicht gemacht wurde, wird diese jetzt durchgeführt. Diese Blutuntersuchung (wenn nicht schon in der Geburtsklinik oder durch die Hebamme durchgeführt) sollte bis zum vollendeten 3. Lebenstag erfolgen.
Bei der U2 werden nun alle Körperregionen, die Organe, das Skelettsystem, die Mundhöhle und die Sinnesorgane gründlich untersucht.
- das Baby wird gemessen und gewogen
- es erhält nochmals Vitamin-K-Tropfen, um gefährlichen Blutungen vorzubeugen
- es wird überprüft, ob der Hörtest für Neugeborene durchgeführt wurde, ggf. wird er wiederholt oder veranlasst
- es wird die Rachitisvorbeugung durch Vitamin D und die Vorbeugung von Karies und Fluorid besprochen
- ein Merkblatt zur Vorbeugung von Kinderunfälle wird besprochen und mitgegeben
Es wird über das Stillen, die Vorbeugung von Allergien, über den „plötzlichen Kindstod“ und über das Passivrauchen gesprochen. Sie erfahren auch, worauf Sie in den nächsten Wochen bei Ihrem Kind achten sollten z.B. bei der Farbe und Beschaffenheit des Stuhls, warum es eine gelbe Haut haben kann und wann man etwas dagegen tun muss sowie welche Impfungen es erhalten sollte.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U3 – Neugeborenen-Säuglings-Untersuchung 4. bis 5. Lebenswoche
Die Organe und körperliche Entwicklung werden gründlich untersucht. Es wird auf den Ernährungszustand und die Gewichtsentwicklung Ihres Kindes geachtet. Die Körpermaße werden dokumentiert.
- die Augenreaktion und das Hörvermögen werden getestet
- die Hüftgelenke werden auf mögliche Fehlstellungen hin untersucht und eine Hüftsonographie veranlasst
- das Kind erhält nochmals Vitamin K-Tropfen
- ein Merkblatt zur Vorbeugung von Kinderunfällen wird besprochen und mitgegeben
Die erforderlichen Impfungen werden besprochen. Außerdem wird nochmals über die Ernährung, über die Vorbeugung des plötzlichen Kindstodes, die Vermeidung von Passivrauchen und Vorbeugemaßnahmen zur Unfallverhütung gesprochen.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U4 – Säuglings-Untersuchung 3. bis 4. Lebensmonat
Bei der U4 steht die körperliche und geistige Entwicklung im Vordergrund. Mögliche Probleme beim Trinken und Füttern gehören zu den weiteren Themen.
- das Bewegungsverhalten des Kindes wird überprüft
- das Seh- und Hörvermögen wird erneut getestet
- die Körpermaße werden dokumentiert
- Fragen zur Ernährung und Verdauung sowie mögliche Schwierigkeiten beim Trinken und Füttern werden besprochen
- ein Merkblatt zur Vorbeugung von Kinderunfällen wird besprochen und mitgegeben
Die U 4 ist auch Impftermin. Meist erhalten jetzt die Kinder ihre erste Schutzimpfung gegen Diphterie, Tetanus, Haemophilus Influenza (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung und Keuchhusten (Kombinationsimpfstoff) sowie gegen Pneumokokken. Gleichzeitig werden die weiter erforderlichen Impftermine vereinbart, da diese nun nicht mehr zeitlich mit den Früherkennungsuntersuchungen übereinstimmen.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U5 – Säuglings-Untersuchung 6. bis 7. Lebensmonat
Das Baby wird zusehends beweglicher und hat seit der letzten Untersuchung vermutlich enorm dazugelernt. Bei der U5 steht die körperliche Entwicklung im Mittelpunkt.
- die Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit ihres Kindes werden überprüft
- die Sehfähigkeit und das Hörvermögen werden erneut kontrolliert
- die Körpermaße werden dokumentiert
- ein Merkblatt zur Vorbeugung von Kinderunfälle wird besprochen und mitgegeben
Die weitere Ernährung des Kindes wird besprochen. Sie erhalten Hinweise, worauf Sie im Hinblick auf gesunde Zähne bei der Ernährung achten sollten und werden über die Zahnpflege informiert. Die Unfallverhütung in diesem Alter ist ein weiteres Thema. Der Impfstatus wird überprüft und fehlende Impfungen werden nachgeholt.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U6 – Säuglings-Untersuchung 10. bis 12. Lebensmonat
Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat findet die 6. Früherkennungsuntersuchung statt. Vermutlich robbt das Kind schon durch die Wohnung und hat seinen Bewegungsraum ernorm ausgedehnt. Zweifel an der altersgerechten Entwicklung des Kindes teilen Sie uns mit.
Neben dem allgemeinen Gesundheitszustand ist vor allem von Interesse, was Ihr Kind schon alles kann.
- Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit des Kindes werden überprüft (Robben, Krabbeln, vielleicht schon allein stehen).
- abermals werden Hören und Sehen getestet
- die sprachliche Entwicklung wird überprüft
- die Körpermaße werden dokumentiert
- das Verhalten des Kindes wird beobachtet und besprochen
- ein Merkblatt zur Vorbeugung von Kinderunfällen wird besprochen und mitgegeben
Falls sich Entwicklungsverzögerungen finden, oder eine chronische Krankheit oder eine Behinderung vorliegt, werden weitere Therapie- und Fördermaßnahmen besprochen und veranlasst. Die Ernährung und die Zahnpflege sind weitere Themen. Der Impfstatus wird überprüft und erforderliche Impfungen durchgeführt oder veranlasst.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U7 – Kleinkind-Untersuchung 21. bis 24. Lebensmonat
Der Termin für die 7. Vorsorgeuntersuchung steht zwischen dem 21. und 24. Monat an. Das Kind läuft wahrscheinlich schon schneller als Ihnen lieb ist, versucht immer mehr Wörter nachzusprechen und möchte am liebsten alles alleine machen.
Auf die körperliche und geistige Entwicklung wird besonders geachtet.
- die Beweglich- und Geschicklichkeit werden überprüft (alleine Gehen, Treppensteigen, etc.)
- das Sehen und Hören wird kontrolliert
- die Sprachentwicklung und Umsetzung ist von großem Interesse
- die Körpermaße werden dokumentiert
- ein Merkblatt zur Vorbeugung von Kinderunfällen wird besprochen und mitgegeben
Falls sich Entwicklungsverzögerungen finden, oder eine chronische Krankheit oder eine Behinderung vorliegt, werden weitere Therapie- und Fördermaßnahmen besprochen und veranlasst. Es wird auf die gesunde Ernährung geachtet und nach möglichen Hinweisen für Allergien gesucht. Weitere Themen sind mögliche Schwierigkeiten im Verhalten des Kindes, z.B. Probleme mit dem Ein- oder Durchschlafen.
Spätestens bei der U7 sollte die 2. Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln und Windpocken durchgeführt werden.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U7a – Kleinkind-Untersuchung 34. bis 36. Lebensmonat
Die Untersuchung sollte zwischen dem 34. und 36. Monat durchgeführt werden. In diesem Alter finden wichtige Entwicklungsprozesse statt. Viele Kinder kommen jetzt in die Kindertagesstätte, sie müssen lernen, für eine gewisse Zeit auch ohne Sie auszukommen und ihren Platz in der Gruppe finden. Diese Untersuchung gegen Ende des 3. Lebensjahres findet somit gerade zu Beginn des Kindergartenalters in einer wichtigen Entwicklungsphase statt. Es wird erneut auf die körperliche und geistige Entwicklung geachtet.
- die Brust, Bauch und Geschlechtsorgane werden untersucht, die motorische Entwicklung sowie das Nervensystem und die Sinnesorgane werden überprüft
- auf die Sehfähigkeit wird besonders geachtet, vor allem ob Ihr Kind auf beiden Augen gleich gut sieht und ob nicht etwa eine Sehschwäche (z.B. ein verstecktes Schielen) vorliegt.
- die sprachliche Entwicklung wird überprüft.
Falls sich Entwicklungsverzögerungen finden, oder eine chronische Krankheit oder eine Behinderung vorliegt, werden weitere Therapie- und Fördermaßnahmen besprochen und veranlasst. Probleme in der Entwicklung oder im Verhalten Ihres Kindes sowie die Gewichtsentwicklung, Allergien und Zahngesundheit werden bei diesem Termin ein Thema sein. Der Impfschutz Ihres Kindes wird überprüft und ggf. nachgeholt.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U8 – Kinder-Untersuchung 46. bis 48. Lebensmonat
Ihr Kind verfügt zum Zeitpunkt der U8 wahrscheinlich schon über einen ganz ansehnlichen Wortschatz. Natürlich stehen aber nach wie vor Spiel und Bewegung an 1. Stelle im Tagesablauf.
Auch bei der U8 Untersuchung wird Ihr Kind gründlich von Kopf bis Fuß untersucht, gewogen und gemessen. Seine körperliche und seelische Entwicklung wird geprüft und auch sein soziales Verhalten angesprochen. Von Interesse ist, was Ihr Kind schon alleine machen kann.
- Beweglich- und Geschicklichkeit sowie die Sprachentwicklung werden überprüft
- das Sehvermögen und die Hörfähigkeit werden untersucht
- der Zahnstatus wird kontrolliert und ggf. weitere Maßnahmen durch den Zahnarzt veranlasst
- das soziale Verhalten des Kindes (Kontaktaufnahme mit anderen Kindern) ist von großem Interesse
- es wird erfragt und beobachtet, wie Ihr Kind malt und spielt und was seine Interessen sind
Falls sich Entwicklungsverzögerungen finden, oder eine chronische Krankheit oder eine Behinderung vorliegt, werden weitere Therapie- und Fördermaßnahmen besprochen und veranlasst.
Weitere Themen sind die Ernährung sowie mögliche Schwierigkeiten im Verhalten des Kindes (Schlafstörungen, unkonzentriertes Spielen, Einnässen). Der Impfstatus wird kontrolliert und ggf. vervollständigt.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U9 – Kinder-Untersuchung 60. bis 64. Lebensmonat
Dies ist die letzte Früherkennungsuntersuchung vor Schulbeginn und hat eine besondere Bedeutung. Ihr Kind hat seit der vorangegangenen Untersuchung wieder gewaltige Entwicklungsschritte gemacht und mit dem nahenden Schulbeginn steht ihm ein ganz neuer Lebensabschnitt bevor.
Bei der U9 werden alle Organe und die Körperhaltung Ihres Kindes kontrolliert, der Urin wird untersucht und der Blutdruck wird gemessen.
- Beweglich- und Geschicklichkeit werden überprüft
- das Seh- und Hörvermögen werden erneut getestet
- die Sprachentwicklung wird überprüft (Aussprache und Verständnis)
- das Sozialverhalten ist von Interesse (Verständnis von Zusammenhängen und Regeln, Fähigkeit von Umsetzung von kleinen Testaufgaben)
Falls sich Entwicklungsverzögerungen finden, oder eine chronische Krankheit oder eine Behinderung vorliegt, werden weitere Therapie- und Fördermaßnahmen besprochen und veranlasst. Sollten sich Probleme oder Auffälligkeiten zeigen, zum Beispiel beim Sprechen, kann noch Vieles durch gezielte Unterstützung beeinflusst werden. Auch wenn Sie selbst etwas an Ihrem Kind beunruhigt oder Ihnen Sorgen bereitet, sollte dieses unbedingt zur Sprache gebracht werden. Der Impfstatus wird kontrolliert und ggf. vervollständigt oder aufgefrischt.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
U10 – erste Vorsorgeuntersuchung im Grundschulalter
U10 ist die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll, um mit U11 die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) zu schließen. Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
U11 - Vorsorge in einer wichtigen Schulphase
Die dritte zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll mit U10 die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Die U10 sollte im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden und die U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren. In diesem Alter treten gelegentlich Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
J1 - Jugend-Untersuchung 12 – 14 Jahre
Vom 12. bis 14. Lebensjahr hat Ihr Kind erneut Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung.
Eine gute Gelegenheit, sich allein und vertraulich beraten zu lassen. Nach einer längeren Zeitspanne bietet sie noch mal Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand Ihres Kindes, seinen Impfstatus und seine Entwicklung insgesamt zu überprüfen. Sollten es Probleme geben (z.B. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben) können diese bei der J1 frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Die J1 umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über Besonderheiten im Verhalten und in der Entwicklung Ihres Kindes.
- Körpergröße, Gewicht und Blutdruck werden gemessen und eine Urinprobe wird untersucht
- der Stand der Pubertätsentwicklung wird überprüft
- die Organe und das Skelettsystem werden untersucht
- ggf. wird eine Laboruntersuchung veranlasst
- ggf. wird ein EKG und eine Lungenfunktionsprüfung veranlasst
- die seelische und schulische Entwicklung sowie mögliche Auffälligkeiten stehen im Mittelpunkt
In einem ausführlichen Gespräch ist das Verhalten des Kindes hinsichtlich Rauchen, Alkoholkonsum und Medienumgang von Interesse und es werden Ratschläge für eine gesunde Lebensführung gegeben. Es wird erneut der Impfstatus überprüft und ggf. mit Ihrem Einverständnis vervollständigt.
Der Übergang vom Kindsein ins Erwachsenenalter ist eine schwierige Entwicklungsphase. Die Pubertät bringt eine Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen mit sich, mit denen Heranwachsende erst einmal zurechtkommen müssen. Die J1 gibt die Gelegenheit, in Ruhe über alles zu sprechen: Sexualität und Verhütung, Drogen, Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Ess- Störungen, Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.
J2 – bald erwachsen
Kinder- und Jugendärzte bieten eine zusätzlich Vorsorgeuntersuchung (J2) für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren an. Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen auch nach der J1 (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten. Wenn Erwachsene mindestens alle zwei Jahre ihre Gesundheit kontrollieren sollten, so gilt dies auch für Jugendliche bis zur Volljährigkeit. In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. für die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Jugendarzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt führen. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.